Wann
keine Selbstbehandlung?
Eine Selbstbehandlung
sollte grundsätzlich nur bei leichten Beschwerden erfolgen.
Beim Vorliegen gewisser Erkrankungen wie zum Beispiel bei
Zuckerkrankheit, bei bekannter Herzkrankheit, bei geschwächter
Abwehrfunktion oder bei ausgeprägten Leber- und Nierenfunktionsstörungen
sollte man auch bei leichten Beschwerden von Anfang an den
Arzt beiziehen. Dasselbe gilt auch für plötzlich aufgetretene,
unerklärliche Beschwerden. |