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Die 10 Regeln für eine Selbstbehandlung

Wann keine Selbstbehandlung?

Eine Selbstbehandlung sollte grundsätzlich nur bei leichten Beschwerden erfolgen. Beim Vorliegen gewisser Erkrankungen wie zum Beispiel bei Zuckerkrankheit, bei bekannter Herzkrankheit, bei geschwächter Abwehrfunktion oder bei ausgeprägten Leber- und Nierenfunktionsstörungen sollte man auch bei leichten Beschwerden von Anfang an den Arzt beiziehen. Dasselbe gilt auch für plötzlich aufgetretene, unerklärliche Beschwerden.

 
 

 

 

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