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Schwangerschaft

Schwangerschaft und Stillzeit

 

Nimmt eine schwangere Frau ein Medikament ein, so gelangen die meisten Wirkstoffe über den Mutterkuchen in den Körper des Kindes. Dieser Vorgang wird noch durch den Umstand begünstigt, dass in der Schwangerschaft die Wirkstoffe in einem Arzneimittel oft langsamer als sonst abgebaut und ausgeschieden werden. Besonders konsequent sollte die werdende Mutter in den ersten 12 Schwangerschaftswochen auf die Einnahme von Medikamenten verzichten, weil in dieser Zeit die Gefahr am größten ist, dass das Kind geschädigt wird.

Auch in der Stillzeit sollte die Mutter möglichst keine Medikamente einnehmen, weil der Säugling diese häufig über die Muttermilch aufnimmt.

Gemäß den Richtlinien der Behörden müssen die Hersteller von Medikamenten Angaben machen, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden darf. Alle Medikamente sind bezüglich ihrer Sicherheit einer Schwangerschaftskategorie zugeteilt. Grundsätzlich sollte man aber nach Möglichkeit immer vermeiden, während der Schwangerschaft und der Stillzeit Medikamente einzunehmen.

Bei Zweifeln, ob ein Mittel in der Schwangerschaft genommen werden kann, fragen Sie Ihren Apotheker. Er kann Ihnen verlässliche Auskunft geben. Letztlich entscheidet jedoch der Arzt, ob bei einer medikamentösen Behandlung der Nutzen für die Mutter größer ist als die Gefahren für das Kind.

Während der Schwangerschaft darf nicht auf jedes Medikament verzichtet werden. Bei Krankheiten der Mutter, wie erniedrigter Blutdruck oder Infektionen, die letztendlich auch das Leben und die Gesundheit des Kindes bedrohen können, müssen während der Schwangerschaft behandelt werden. Hierfür stehen bewährte Arzneimittel zur Verfügung, die, wie z.B. das Penicillin, im gesamten Verlauf der Schwangerschaft völlig problemlos für Mutter und Kind eingenommen werden können.

Grundsätzlich ist also eine Behandlung mit Arzneimitteln während der Schwangerschaft möglich, wenn folgende Regeln eingehalten und Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

 

Regel 1:

 

Arzneimittel in der Schwangerschaft niemals ohne ärztliche Verordnung.

 

Regel 2:

 

Wenn möglich, Einsatz bewährter, bekannter Wirkstoffe, die bezüglich ihrer Sicherheit für Mutter und Kind ausreichend erforscht sind und über deren Einsatz auch in der Schwangerschaft ausreichende Erfahrungen vorliegen.

 

Regel 3:

 

So wenig Arzneimittel, wie möglich (aber so viel, wie für die Gesundheit von Mutter und Kind nötig!).


 
 

 

 

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