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Herzrhythmusstörungen

Kontrolluntersuchungen

Fehler in der Schrittmacherfunktion treten vorwiegend in der ersten Woche nach der Implantation auf und können rasch abgefangen werden. Etwa sechs Wochen nach der Einpflanzung wird die erste ambulante Kontrolle angesetzt. Danach erfolgen die Kontrollen meist im Abstand von sechs bis 12 Monaten. Bei der Kontrolluntersuchung wird ein EKG aufgezeichnet und die elektrische Einstellung des Schrittmachers mit Spezialinstrumenten durch die Haut gemessen. Einige Einstellungen, z.B. die Frequenz können am Schrittmacher von außen neu eingestellt werden.

 

Das tägliche Pulszahlen über eine Minute ist die beste Methode der Eigenkontrolle durch den Patienten. Liegt die Frequenz dabei unterhalb der eingestellten Schrittmacherfrequenz, muss sofort der Hausarzt aufgesucht werden. Einige große Herzzentren können ihre Schrittmacher-Patienten telefonisch überwachen. Der Patient ruft die Klinik an, und mit Hilfe einer Elektrode lässt er sein EKG ableiten, aus dem der Arzt im Krankenhaus eventuelle Störungen zu erkennen vermag

 

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