Kontrolluntersuchungen
Fehler in der Schrittmacherfunktion treten vorwiegend in der
ersten Woche nach der Implantation auf und können rasch
abgefangen werden. Etwa sechs Wochen nach der Einpflanzung wird
die erste ambulante Kontrolle angesetzt. Danach erfolgen die
Kontrollen meist im Abstand von sechs bis 12 Monaten. Bei der
Kontrolluntersuchung wird ein EKG aufgezeichnet und die
elektrische Einstellung des Schrittmachers mit
Spezialinstrumenten durch die Haut gemessen. Einige
Einstellungen, z.B. die Frequenz können am Schrittmacher von
außen neu eingestellt werden.
Das tägliche Pulszahlen über eine Minute ist
die beste Methode der Eigenkontrolle durch den Patienten. Liegt
die Frequenz dabei unterhalb der eingestellten
Schrittmacherfrequenz, muss sofort der Hausarzt aufgesucht
werden. Einige große Herzzentren können ihre
Schrittmacher-Patienten telefonisch überwachen. Der Patient ruft
die Klinik an, und mit Hilfe einer Elektrode lässt er sein EKG
ableiten, aus dem der Arzt im Krankenhaus eventuelle Störungen
zu erkennen vermag
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